Wenn wir Werte glaubwürdig vertreten wollen, müssen wir auch benennen, wenn gegen diese Werte
verstossen wird. Die Syrien-Verhandlungen in Genf waren jahrelang durch das Beharren auf einem
Regime-Change blockiert. Dass ein solcher angestrebt wurde, ist aus mittlerweile freigegebenen
Dokumenten eindeutig belegbar, z.B. http://www.judicialwatch.org/wp-content/uploads/2015/05/Pg.-291- Pgs.-287-293-JW-v-DOD-and-State-14-812-DOD-Release-2015-04-10-final-version11.pdf.
Bolton hat letztes Jahr den Regime-Change im Iran ausgerufen, und das wird jetzt durchgezogen, vgl. den Iran-Report der Böll-Stiftung oder das Interview mit Bahman Nirumand im Tagesspiegel:
https://www.tagesspiegel.de/politik/iran-experte-bahman-nirumand-es-wird-eine-kettenreaktion- geben/21262686.html
Die Unterstützung bewaffneter Gruppen aus dem Ausland ist völkerrechtswidrig, ebenso z.B. die US-amerikanische, englische, französische und türkische Präsenz in Nordsyrien.
Auch der neue Antragstext enthält nicht die Worte "Völkerrecht" und "Regime-Change". Es gibt daher keinen Grund, an dem Änderungsantrag oder seiner Begründung etwas zu ändern.
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